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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Gegenstand
1.1. Die Marketing Rhein-Ruhr oHG (nachfolgend MRR) erstellt und pflegt für ihre Kunden deren Individualauftritt im Internet. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; dies gilt auch dann, wenn die MRR ihnen nicht stillschweigend oder ausdrücklich widerspricht oder der Kunde hierauf stillschweigend oder ausdrücklich Bezug nimmt.
1.2. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig, d.h. in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen, mitgeteilt. Ändern sich die AGB zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderung fristlos zum Monatsende kündigen. Übt der Kunde dieses Kündigungsrecht nicht aus, erlischt es mit Ablauf des vorgenannten Monats.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der MRR und dem Kunden kommt durch eine Anmeldung unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und dessen Annahme durch die MRR zustande.

3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Anmeldung. Ereignisse höherer Gewalt, die der MRR ihre Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die MRR, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die MRR ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes zu unterrichten.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1.
Soweit der Kunde einen geschützten Beruf ausübt und dieser Gegenstand des Individualauftritts sein soll, kann die MRR den formalen Nachweis zur rechtmäßigen Berufsausübung durch geeignete Diplome/Examenszeugnisse/Zulassungsurkunden verlangen.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, seine Homepage nicht missbräuchlich zu nutzen und ist verpflichtet, für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen oder sonstigen bindenden Bestimmungen zu sorgen. Er verpflichtet sich insbesondere, seine Homepage nicht zur Verbreitung/Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen zu nutzen und für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich zu sein. Soweit die MRR wegen eines Verstoßes des Kunden gegen gesetzliche oder sonstige bindende Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die MRR von den Ansprüchen Dritter freistellen. Wird die Homepage missbräuchlich genutzt, ist die MRR jederzeit berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Darstellungen, Beschreibungen und Bilder auf seiner Homepage mit den werberechtlichen Vorschriften seiner Berufsgruppe und Branche übereinstimmen. Bei etwaigen Verstößen übernimmt die MRR keinerlei Haftung.

5. Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes
Die MRR behält sich vor, technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes der Homepage zu ergreifen und durchzuführen.

6. Datenschutz
6.1.
Die MRR verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Die MRR darf dabei personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind und der Kunde eingewilligt hat.
6.2. Die MRR weist darauf hin, dass gemäß BDSG jede Person das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten hat.
6.3. Die MRR darf personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung ihrer Leistungen abzurechnen (Abrechnungsdaten).
6.4. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die zugreifende IP-Adresse in den Logs des Servers gespeichert wird. Die Logs dienen aber in keiner Weise zur Auswertung des Nutzerverhaltens, sondern sind lediglich die üblichen Logs, die von allen Servern gehalten und automatisch nach gewisser Zeit gelöscht werden.

7. Zahlungsbedingungen
7.1.
Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Entgelte verpflichtet, welche sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der MRR ergeben. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Der zu zahlende Beitrag ist in der Regel für 12 Monate im Voraus fällig. Nach Absprache ist auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung möglich.
7.2. Die erste Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Aktivierung der Praxispräsentation bzw. der Homepage des Kunden. Sämtliche Rechnungen der MRR sind mit Zugang der Rechnung fällig. Ein Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt nach Zugang der Rechnung.
7.3. Sämtliche von der MRR genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
7.4. Einwendungen gegen die Rechnung der MRR sind innerhalb von sieben Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt.

8. Zahlungsverzug/Sperre
8.1.
Rückständige Zahlungen sind mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten.
8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages ist die MRR berechtigt, sämtliche Forderungen aus den Kundenverträgen sofort fällig zu stellen. Die MRR ist auch berechtigt, ihre Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat.
8.3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des Rechnungsbetrages in Verzug, so ist die MRR berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

9. Dauer des Vertragsverhältnisses/Kündigung
9.1.
Beide Vertragspartner können das die Pflege der Homepage betreffende Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, erstmalig nach 12 Monaten. Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungserklärung des Kunden ist an die auf der Rechnung angegebene Adresse der MRR zu richten. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um einen weiteren Monat.
9.2. Bei Bereitstellung einer Domain als Bestandteil eines Homepage-Vertrages endet diese Bereitstellung in jedem Fall mit Beendigung des Hauptvertrages. Die bis zur Beendigung des Hauptvertrages entstehenden Bereitstellungskosten bzw. Kosten Dritter trägt der Kunde.
Für separat abgeschlossene Domain-Verträge gilt die auf dem Auftrag angegebene Kündigungsfrist: Die Reservierung verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf des Berechnungs-Zeitraums gekündigt wird. Bei vorzeitiger Kündigung des separat abgeschlossenen Domain-Vertrages erfolgt keine Erstattung des bereits entrichteten Betrages für die Restlaufzeit.
9.3. Nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen der MRR und dem Kunden wird die geschaltete Internetseite des Kunden vom Server (offline) genommen. Sofern der Kunde nicht zeitgleich mit der Kündigung seine individuell gelieferten Homepageinhalte schriftlich anfordert, werden diese nach Auslauf des Vertrages gelöscht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die von der MRR für ihn bereitgestellte Designvariante, es sei denn, das Design wurde ausschließlich individuell für den entsprechenden Kunden erstellt. Die von der MRR zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen ebenso nicht mehr genutzt werden und werden gelöscht.

10. Haftung der MRR
10.1.
Die MRR haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der MRR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des nachgewiesenen vertragstypischen Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,- Euro. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet die MRR der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem nachgewiesenen Schadensbetrag von 500,- Euro.
10.2. Die MRR haftet nicht für fremde Inhalte oder ein missbräuchliches Verhalten des Kunden oder sonstiger Dritter.

11. Einbezug/Nutzung Dritter
11.1.
Die vertragsgegenständliche Leistung wird teilweise durch den Zugriff auf Telekommunikationsnetze anderer Betreiber erbracht. Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen, die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen sowie sonstigen technischen Einrichtungen dieser Betreiber oder sonstiger Dritter entstehen, haftet die MRR nur, falls und soweit ihr Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern oder Dritter zustehen. Die MRR kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung der MRR ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.2. Dem Kunden ist nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes verpflichtet, soweit er die unbefugte Nutzung der Dienste zu vertreten hat. Zugleich hat der Kunde die MRR von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen oder entstehen können.

12. Sonstiges
12.1.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.
12.2. Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.