Bei einer von der Marketing Rhein-Ruhr oHG erstellten Homepage können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Vorgaben der DSGVO erfüllt werden:

Datenschutzerklärung und Impressum wurden von unserem Partner, der Rechtsanwaltskanzlei für Medien, IT und Werbung Franz LLP in Düsseldorf, geprüft.

Am 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese Verordnung soll europaweit einen besseren Schutz von personenbezogenen Daten gewährleisten. Zu den „personenbezogenen Daten“ gehören ganz grundlegend Name und Anschrift (auch Telefon-Nummer oder Email-Adresse) und im besonderen Maße z.B. Bankverbindung, Geburtsdatum oder GEO-Koordinaten, also Standortinformationen. Daten über religiöse oder politische Einstellungen, sexuelle Orientierung oder biometrische Daten dürfen im Prinzip gar nicht erhoben und gespeichert werden.

Aber auch die IP-Adresse, also sozusagen die Absender-Identifikation eines Besuchers Ihrer Homepage, gehört zu den personenbezogenen Daten. Wird diese in einem Statistik-Protokoll erfasst, muss in jedem Fall die Dauer der Speicherung angegeben und eine Anonymisierung sichergestellt werden.

Webseiten, die personenbezogene Daten über ein Kontaktformular erheben, müssen grundsätzlich SSL-verschlüsselt sein.
Für Sie als Homepage-Inhaber bedeutet das, dass Sie zunächst einmal offenlegen müssen, an welcher Stelle Sie Daten Ihrer Besucher erheben, also beispielsweise in einem Kontaktformular oder auch mit Hilfe von Cookies, also Miniprogrammen, die Informationen über Homepage-Besucher, unter anderem über zuvor angesehene Seiten, sammeln und speichern.

In der Datenschutzerklärung Ihrer DSGVO-konformen Homepage muss außerdem dargelegt werden, zu welchem Zweck, für welchen Zeitraum und auf welcher Rechtsgrundlage Sie personenbezogene Daten erheben.

Ganz grundsätzlich sollten Sie belegen können, dass Sie mittels Ihrer Homepage so wenig wie möglich und nur einem bestimmten Zweck dienende Daten erheben. Wir, die Marketing Rhein-Ruhr OHG, sorgen dafür:
So verwenden wir auf den von uns erstellten Webseiten keine Cookies oder Dienste von Drittanbietern (z.B. Google), die ihrerseits personenbezogene Daten erheben und diese dann unter Umständen in anderen Ländern – mit anderen Datenschutzgesetzen – verarbeiten.

Eine Einbindung von z.B. Google Maps ist auf Ihren Wunsch hin selbstverständlich möglich, wird aber durch eine sogenannte 2-Klick-Lösung DSGVO-konform gestaltet: Der Besucher Ihrer Homepage wird nach Aufruf der Karte über die mögliche Datenerhebung durch den Fremdanbieter informiert und muss dann durch einen weiteren Klick sein Einverständnis hierzu noch einmal ausdrücklich bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften sehr umfangreich sind, obenstehende Hinweise sind daher nur als ganz grober Überblick zu verstehen.

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